AGBs – M.R Nordwest GmbH Sevelter Str. 1 49661 Cloppenburg
1.) Gegenstand des Vertrages
a.) Ist die Vermittlung von Strom- und Gaslieferungsverträgen.
b.) Darüber hinaus berät und betreut der Makler den Auftraggeber in allen Strom- und Gasangelegenheiten und verwaltet die jeweils bestehenden Verträge.
c.) Der Makler ist ein unabhängiger Strom- und Gasmakler. Er ist weder direkt noch indirekt an einer oder mehreren Strom,- Gasgesellschaften beteiligt und
steht wirtschaftlich auf der Seite des Auftraggebers, dessen Interessen er wahrzunehmen hat.
d.) Der Auftraggeber stellt dem Makler die für seine Tätigkeitsdurchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig zur Verfügung.
Zukünftige Änderungen zeigt der Auftraggeber dem Makler unverzüglich an.
2.) Leistungsumfang des Maklers
a.) Der Makler prüft den bestehenden Strom,- Gaslieferungsverträge des Kunden auf mögliche Einsparungen und stellt die Verträge entsprechend um, bzw.
schließt neue mit anderen Anbietern ab.
b.) Der Makler ist berechtigt, die bei Preiserhöhungen des Anbieters oder bei Vertragsablauf entstehenden Kündigungsrechte des Kunden für diesen auszuüben
und Neuverträge / Folgeverträge zu besten Konditionen abzuschließen.
Dies erfolgt, wenn hierdurch einen vorteilhafteren Endpreis für den Kunden zu erreichen ist, der aktuell auf dem Energiemarkt zur Verfügung steht.
c.) Der Makler überprüft aufgrund dieses Vertrages im Regelfall regelmäßig die bestehenden Strom-/Gasverträge auf mögliche Einsparungen und stellt ggf. die
Verträge um. Er informiert den Kunden über zu beachtende Kündigungsfristen und Änderungen der Vertragsbedingungen des Anbieters.
d.) Der Makler berücksichtigt bei seiner Tätigkeit nur Strom- und Gasanbieter, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und
Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Ausländische Anbieter bleiben im Regelfall unberücksichtigt. Sofern die Marktverhältnisse es erfordern, ist
es dem Makler freigestellt, Strom-/Gasverträge auch an im Dienstleistungsverkehr tätige Anbieter zu vermitteln. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht
jedoch nicht.
e.) Der Makler übernimmt keine Haftung gegenüber dem Kunden, für den Fall, dass die Vertragsumstellung, bzw. der Neuabschluss mit dem
Versorgungsunternehmen, aus welchen Gründen auch immer, nicht erreicht werden kann. Auf den Vertragsabschluss des Versorgungsunternehmens mit dem
Kunden hat der Makler keinen Einfluss. Allein der Makler wählt das Versorgungsunternehmen aufgrund seiner Qualitätskriterien aus. Der Makler ist zur
Entfaltung einer Tätigkeit nicht verpflichtet.
3.) Vollmacht
Die Vertretungsbefugnis des Maklers gegenüber dem Strom / Gasanbieter ergibt sich aus der vom Auftraggeber erteilten Vollmacht.
Die Vollmacht wird dem Makler in einer gesonderten Urkunde erteilt, welche Bestandteil dieses Vertrages ist.
4.) Vertragsdauer und Kündigung
Der vorliegende Vertrag ist mit Verbrauchern auf die Dauer von 24 Monaten privat sowie gewerblich abgeschlossen. Der Vertrag mit der Firma M.R Nordwest
GmbH verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate stillschweigend. Eine Kündigung des Vertrages ist unter Beachtung einer Frist von drei Monaten zum Ende
der Vertragslaufzeit in schriftlicher Form per Post: M.R Nordwest GmbH Sevelter Str. 1 49661 Cloppenburg oder per E-Mail: info@energieverband-nordwest.de
möglich.
Bei einer Kündigung behält sich der Makler das Recht vor, den Auftraggeber wieder an den örtlichen Grundversorger zu verweisen, um eine ordnungsgemäße
Belieferung zu gewährleisten. Im Falle einer Vergütungserhöhung seitens des Stroms,- Gasmaklers hat der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht von 14
Tagen ab Zugang der Vergütungserhöhung.
5.) Vergütung
Für die Vermittlungs- und Beratungstätigkeit bei Strom,- Gasangelegenheiten entstehen dem Makler Vergütungsansprüche. Die Vergütung für jeden Strom,-
Gaszähler für die Bestandsverwaltung, Überprüfung, Überwachung und evtl. Vertragsumstellung pro Zähler staffelt sich wie folgt:
Strom / Gas Privat
ab 1 Zähler – 25,00 € Strom Gewerbe Kunde
ab 4 – 6 Zähler gesamt 69,00 € ab 7 – 15 Zähler gesamt 150,00 € mehr nach Absprache
Stromverbrauch unter 20.000 kWh – 49,00 € netto RLM-Stromverbrauch 100.000 kWh – 300.000 kWh – 99,00 € netto Gas Gewerbe Kunde
Stromverbrauch über 20.000 kWh – RLM – 79,90 € netto
RLM-Stromverbrauch über 300.000 kWh – 249,00 € netto
Gasverbrauch bis 50.000 kWh – 49,00 € netto Gasverbrauch ab 500.000 kWh – 99,90 € netto Gasverbrauch über 50.000 kWh – 100.000 kWh – 79,90 € netto
RLM – 149,00 € netto
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Makler alle Vertragsunterlagen des Energielieferanten (inkl. Vertragskonto, tatsächlichen Lieferbeginn) zur
Verfügung zu stellen. Um Ihnen durch unser Vertragsüberwachungssystem langfristig den bestmöglichen Service bieten zu können, müssen Sie uns stets die
aktuellen Unterlagen zur Verfügung stellen.
Die erste Dienstleistung wird zum Ende des Folgemonat fällig, danach erfolgt sie einmal jährlich im Monat der erstgezahlten Dienstleistung. Die Dienstleistung
wird nur bei erfolgreichem Wechsel zum neuen Anbieter zwischen Makler und Auftraggeber fällig. Der Makler erstellt insoweit eine Dienstleistungsrechnung, die
ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt vom Auftraggeber ohne Abzug zu zahlen. Danach gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Für jede Mahnung fallen
Mahn- und Bearbeitungsgebühren von 7,00 Euro an.
Der Makler bietet dem Kunden verschiedene Zahlungsweisen an. Der Kunde kann zwischen einer Zahlung durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates und
Überweisung wählen. Bei fehlenden SEPA-Lastschriftmandat berechnen wir dem Kunden eine zusätzliche Verwaltungskostenpauschale von 10,00 Euro pro Jahr.
Zudem fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 Euro an, wenn der Kunde einen postalischen Versandt wünscht.
6.) Haftung
Die Haftung des Maklers ist im Falle groben fahrlässiger Verletzung seiner Vertragspflicht auf einen Betrag in Höhe von 1.000,00 Euro je Schadensfall begrenzt.
7.) Einwilligungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Der Auftraggeber willigt ein, dass die vom Makler ausgesprochenen Anbieter im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der
Vertragsdurchführung ergeben, an die für die Durchführung des Vertrages beteiligen Unternehmen übermitteln. Die Einwilligung gilt unabhängig vom
Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen und bei künftigen Anträgen. Der Auftraggeber willigt
ferner ein, dass die Anbieter, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags- Abrechnungs-
und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Makler weitergeben. Der Auftraggeber willigt ein, vom Makler per Telefon, E-Mail,
WhatsApp und über andere Kommunikationswege über vertragliche Angelegenheit und sonstige Angebote informiert zu werden.
8.) Schlussbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.
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